Abwärmenutzung

<
>

Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) unterstützt Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zur Dekarbonisierung beitragen.

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zu einer Vermeidung von CO2-Emissionen beisteuern. Dazu zählen insbesondere Installationen zur Sammlung der Abwärme, Wärmetauscher, Wärmepumpen zur Anpassung des Temperaturniveaus, Transportleitungen sowie Anlagen zur Umwandlung der Abwärme in Strom.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als freigestellte Beihilfe gewährt.

Förderfähig sind die entweder in Art. 36 Nr. 4 oder Nr. 11 (Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung) oder in Art. 41 Nr. 6 (Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung) oder in Art. 46 Nr. 6 (Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Kosten.

Vorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderfähig sind Sachausgaben und Gemeinkosten, Planungskosten sind als Sachkosten beihilfefähig. Eigenleistungen in Form von Personalkosten (z. B. für Planung und Installation) und Sachleistungen sind nicht förderfähig, dasselbe gilt für Ausgaben und Kosten für Grundstücke.

Ihr Weg zur Förderung

Vorabprüfung
Für eine fundierte Einschätzung der Förderwürdigkeit eines Projektes wird den Interessenten empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Hessen Agentur (HA) beraten zu lassen und zunächst eine "Vorhabenskizze" einzureichen. Die Vorlage für die EFRE Abwärmenutzung Vorhabenskizze steht zum Download bereit (siehe unten Downloads).

Die Vorhabenskizze dient als Basis für ein erstes Gespräch bzw. eine erste unverbindliche Einschätzung des geplanten Vorhabens durch die HA. Die HA berät als fachtechnische Dienststelle, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Vorhaben bewilligt und die Fördermittel administriert.

Antragsverfahren
Nach eingehender Beratung durch die HA und Prüfung der Vorhabenskizze erfolgt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens digital über das elektronische Kundenportal der WIBank (Registrierung erforderlich).

  • Das Vorhaben ist in einer „Vorhabenbeschreibung“ als Anlage zum digital ausfüllbaren Antrag inhaltlich zu beschreiben.
  • Nach Eingang des Antrags im Kundenportal der WIBank kontaktiert die HA die Antragsteller und berät zu inhaltlichen und formalen Fragen.
  • Bei positiver Begutachtung der Unterlagen durch die HA folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium.
  • Bei positiver Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank.
  • Sollten keine Beanstandungen vorliegen, kann die WIBank die Vorhaben bewilligen und Förderbescheide ausstellen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

 

Ihr Weg zur Foerderung

Fakten über das Förderprogramm "Effiziente und CO2-arme Abwärmenutzung"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Fördermittel: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Fördergebiet: Land Hessen
  • Inhalte: Energieeffizienz. Dekarbonisierung durch Modernisierung und Neubau von Energieinfrastruktur
  • Laufzeit: 2023 – 2027
  • Einreichungen jederzeit möglich

Ansprechpartner

Dr. Arnélida Gorrín

Dr. Arnélida Gorrín

Dr. Arnélida Gorrín

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8489
Fax: +49 611 / 95017 - 58489

arnelida.gorrin@hessen-agentur.de

Matthias Beck

Matthias Beck

Matthias Beck

Projektmanager


Tel.: +49 611 / 95017 - 8314
Fax: +49 611 / 95017 - 58314


matthias.beck@hessen-agentur.de

Annika Hartmann

Annika Hartmann

Annika Hartmann

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8382
Fax: +49 611 / 95017 - 58382

annika.hartmann@hessen-agentur.de

Manuel Sturm

Manuel Sturm

Manuel Sturm

Projektmanager

Tel.: +49 611 / 95017 - 8953
Fax: +49 611 / 95017 - 58953

manuel.sturm@hessen-agentur.de

Downloads