Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Gefördert werden Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die einzeln oder im Verbund umgesetzt werden. In den Vorhaben sollen neue Strategien und Lösungen, Technologien oder Verfahren zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie sowie zur Netzintegration entwickelt oder angewendet werden.
Die in einem Vorhaben eingesetzten Technologien bzw. Technologiekombinationen müssen auf weitere Vorhaben in vergleichbaren Anwendungsfällen übertragbar sein. Die Vorhaben sollen geeignet sein, die Ziele des Hessischen Energiegesetzes zu unterstützen, zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen beizutragen und eine Verringerung klimarelevanter Emissionen zu bewirken. Sie sollen eine technologische, ökonomische oder ökologische Verbesserung zu marktgängigen Lösungen erwarten lassen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als freigestellte Beihilfe gewährt. Die anteilige Höhe der Förderung bestimmt sich nach der Art und Größe des Antragstellers, der Einbindung von Verbundpartnern sowie dem Fördergebiet. Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit weniger als 400.000 Euro bzw. Teilvorhaben eines Verbundvorhabens und Durchführbarkeitsstudien mit weniger als 100.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsfähig sind je nach Vorhabentyp projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale sowie verschiedene Arten von Sachkosten.
Vorabprüfung
Für eine fundierte Einschätzung der Förderwürdigkeit eines Projektes wird den Interessenten empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Hessen Agentur (HA) beraten zu lassen und zunächst eine Vorhabenskizze einzureichen (unten im Downloadbereich).
Die Vorhabenskizze dient als Basis für ein erstes Gespräch bzw. eine erste unverbindliche Einschätzung des geplanten Vorhabens durch die HA.
Die HA berät als fachtechnische Dienststelle, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Vorhaben bewilligt und die Fördermittel administriert.
Antragsverfahren
Nach eingehender Beratung durch die HA und Prüfung der Vorhabenskizze erfolgt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens digital über das elektronische Kundenportal der WIBank (Registrierung erforderlich). Bei Verbundvorhaben stellt jeder Partner einen eigenen Antrag im Kundenportal.
- Das Vorhaben ist in einer „Vorhabenbeschreibung“ als Anlage zum digital ausfüllbaren Antrag inhaltlich zu beschreiben. Bei Verbundvorhaben sind der Bezug zum gemeinsamen Vorhaben und die Rollen der einzelnen Partner in der Vorhabenbeschreibung herauszuarbeiten.
- Nach Eingang des Antrags im Kundenportal der WIBank kontaktiert die HA die Antragsteller und berät zu inhaltlichen und formalen Fragen.
- Bei positiver Begutachtung der Unterlagen durch die HA folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium.
- Bei positiver Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank.
- Sollten keine Beanstandungen vorliegen, kann die WIBank die Vorhaben bewilligen und Förderbescheide ausstellen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.