Das Förderprogramm beinhaltet zwei Förderlinien: Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter (Förderlinie 1) und Nachnutzung datenplattformbasierter Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits erfolgreich implementiert wurden (Förderlinie 2).
In Förderlinie 1 werden digitale Projekte bei ihrer Umsetzung bezuschusst, die überwiegend neuartige und innovative Ansätze verfolgen und damit modellhaft das Potenzial digitaler Lösungen demonstrieren.
Förderlinie 2 ermöglicht Kommunen die Nachnutzung datenplattformbasierter Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits erfolgreich in einer Kommune oder Region implementiert wurden. Hierzu zählt auch die Schaffung der technologischen Grundlagen in Form urbaner/kommunaler Datenplattformen sowie Bausteine digitaler Zwillinge. Über Förderlinie 2 können ebenfalls auf Datenblattformen basierende Anwendungsfälle für digitale Zwillinge gefördert werden.
Gefördert werden vorwiegend gemeinschaftliche Digitalisierungsvorhaben von Kommunen. Die Erfahrungen und Lösungen aus den Vorhaben sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen) vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben im Sinne von Kooperationen von Kommunen (unabhängig von der Rechtsform).
Die Vorhaben werden in der Regel mit 100.000 Euro und maximal mit 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gefördert. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von in der Regel 80% der förderfähigen Gesamtkosten. Bei Einzelvorhaben richtet sich die Förderquote nach § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG). Die Spannweite der Förderung beträgt bei Einzelvorhaben 70% bis 90%. Bei einem Gemeinschaftsvorhaben ist grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 90% möglich. Der restliche Finanzierungsanteil erfolgt durch Eigenmittel. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Vorhabens.
Förderfähige Kosten sind unmittelbar durch das Projekt veranlasste Personal- und Sachkosten.
Gefördert werden Maßnahmen aus dem Bereich der Digitalisierung kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region), die einen Schwerpunkt auf konkrete Anwendungsfälle/Use Cases legen und damit zu einer breitenwirksamen und übertragbaren Stärkung in dem jeweiligen Bereich führen.
Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus den folgenden Bereichen:
- Digitale Gesellschaft
- Smart Business
- Smart Energy
- Smart Environment
- Smart Health
- Smart Mobility
- Transfer und Coaching, insbesondere Aufbau von Transferstellen und Smart Region Hubs
- Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment.
Für eine Erstberatung ist insbesondere das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation zuständig. Wenden Sie sich hierzu bitte an: starkeheimat@digitales.hessen.de
Weitere Informationen zum Programm und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf https://www.smarte-region-hessen.de/foerderung