Smarte Kommunen und Regionen

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Förderung smarter Kommunen und Regionen

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation, unterstützt hessische Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen.

Programm Starke Heimat Hessen - Digitalisierung von Kommunen

Das Förderprogramm beinhaltet zwei Förderlinien: Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter (Förderlinie 1) und Nachnutzung datenplattformbasierter Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits erfolgreich implementiert wurden (Förderlinie 2).

In Förderlinie 1 werden digitale Projekte bei ihrer Umsetzung bezuschusst, die überwiegend neuartige und innovative Ansätze verfolgen und damit modellhaft das Potenzial digitaler Lösungen demonstrieren.

Förderlinie 2 ermöglicht Kommunen die Nachnutzung datenplattformbasierter Anwendungsfälle/Use Cases, die bereits erfolgreich in einer Kommune oder Region implementiert wurden. Hierzu zählt auch die Schaffung der technologischen Grundlagen in Form urbaner/kommunaler Datenplattformen sowie Bausteine digitaler Zwillinge. Über Förderlinie 2 können ebenfalls auf Datenblattformen basierende Anwendungsfälle für digitale Zwillinge gefördert werden.

Gefördert werden vorwiegend gemeinschaftliche Digitalisierungsvorhaben von Kommunen. Die Erfahrungen und Lösungen aus den Vorhaben sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen) vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben im Sinne von Kooperationen von Kommunen (unabhängig von der Rechtsform).

Die Vorhaben werden in der Regel mit 100.000 Euro und maximal mit 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gefördert. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von in der Regel 80% der förderfähigen Gesamtkosten. Bei Einzelvorhaben richtet sich die Förderquote nach § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG). Die Spannweite der Förderung beträgt bei Einzelvorhaben 70% bis 90%. Bei einem Gemeinschaftsvorhaben ist grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 90% möglich. Der restliche Finanzierungsanteil erfolgt durch Eigenmittel.  Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Vorhabens.

Förderfähige Kosten sind unmittelbar durch das Projekt veranlasste Personal- und Sachkosten.

Gefördert werden Maßnahmen aus dem Bereich der Digitalisierung kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region), die einen Schwerpunkt auf konkrete Anwendungsfälle/Use Cases legen und damit zu einer breitenwirksamen und übertragbaren Stärkung in dem jeweiligen Bereich führen.

Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus den folgenden Bereichen:

  • Digitale Gesellschaft
  • Smart Business
  • Smart Energy
  • Smart Environment
  • Smart Health
  • Smart Mobility
  • Transfer und Coaching, insbesondere Aufbau von Transferstellen und Smart Region Hubs
  • Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment.

Antragsverfahren

Für eine Erstberatung ist insbesondere das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation zuständig. Wenden Sie sich hierzu bitte an: starkeheimat@digitales.hessen.de

Weitere Informationen zum Programm und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf https://www.smarte-region-hessen.de/foerderung 

Fakten über das Förderprogramm "Smarte Kommunen und Regionen"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

  • Inhalte: Förderung hessischer Kommunen bei Digitalisierungsvorhaben

  • Förderung: Anteilsfinanzierung bis zu 2,5 Millionen Euro

Ansprechpartner

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Projektmanager 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8962
Fax: +49 611 / 95017 - 58962

hendrik.terstiege@hessen-agentur.de

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Projektmanagerin 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8665
Fax: +49 611 / 95017 - 58665

renate.kirsch@hessen-agentur.de

Daniel Hantzsch

Hendrik Terstiege

Daniel Hantzsch

Projektmanager 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8428
Fax: +49 611 / 95017 - 58428

daniel.hantzsch@hessen-agentur.de

Birgit Kienemann

Hendrik Terstiege

Birgit Kienemann

Projektmanagerin 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8464
Fax: +49 611 / 95017 - 58464

birgit.kienemann@hessen-agentur.de

Dr. Ulrike Reichhardt

Dr. Ulrike Reichhardt

Dr. Ulrike Reichhardt

Projektmanagerin 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8354
Fax: +49 611 / 95017 - 58354

ulrike.reichhardt@hessen-agentur.de

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