Ziel der Förderung ist es, den Übergang zu einem nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrssystem zu beschleunigen. Durch innovative technologische Ansätze soll die Leistungsfähigkeit der Elektromobilität sukzessive gesteigert werden. Zudem sind Anstöße zum demonstrativen Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und gesellschaftlichen Lebensbereichen beabsichtigt.
Gefördert werden
a) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationen für die Elektromobilität zum Inhalt haben. Das Förderprogramm richtet sich an alle Themen, die im Rahmen der elektrischen Mobilität - mit Batterie oder Brennstoffzelle – neue Technologien entwickeln und innovative Lösungen pilotartig implementieren.
b) Investitionsvorhaben: Beschaffung von elektrisch angetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen (mit Batterie- oder Brennstoffzelle) sowie dazugehöriger Lade- bzw. Tankinfrastruktur. Eine Förderung wird grundsätzlich für solche Fahrzeuge gewährt, für die ein erhöhtes Einsatzrisiko (neuartiges Fahrzeugkonzept, Pilotcharakter in Verbindung mit hohen Anschaffungskosten) und somit ein öffentlicher Anschubbedarf besteht. Serienmäßige E-PKW und E-Transporter, die mittlerweile zum Straßenbild gehören, sind dagegen nicht mehr förderfähig.
Ladeinfrastruktur für elektrische LKW und elektrische Sonderfahrzeuge ist grundsätzlich auch ohne eine Fahrzeugförderung beantragbar. PKW-Ladeinfrastruktur wird nicht gefördert. Im Einzelfall kann darüber hinaus eine Förderung von besonderen/neuartigen Ladeinfrastrukturkonzepten geprüft werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen; eine Beschränkung auf KMU besteht nicht.
a) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Unternehmen und juristische Personen erhalten eine Förderquote von bis zu 50% ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Universitäten, Forschungs- u. Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Bei den hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaft ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote von bis zu 100% möglich.
b) Investitionsvorhaben: Unternehmen und juristische Personen erhalten je nach ihrer Größe eine Förderquote von bis zu 50% ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderquote von Kommunen beträgt ebenfalls bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen.
- Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist zweistufig. Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Übersendung einer kurzen, aussagekräftigen Projektskizze vor Projektbeginn. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags.
- Das Antragsverfahren für Beschaffungsprojekte ist dagegen einstufig (Antrag).
Allen Interessenten wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Hessen ist Transitland und Logistikstandort – die Mobilität ist einer der wichtigsten Standortfaktoren. Das Ziel der hessischen Landesregierung ist es, diese Mobilität nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Bereits seit 2008 widmet sie sich dem Thema Elektromobilität und hat diese innovative Technologie zu einem der Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit
gemacht. Seit 2016 wurde dieses Engagement durch die Einrichtung einer Geschäftsstelle Elektromobilität bei der HA Hessen Agentur GmbH weiter verstärkt.