Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Für Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an öffentlich zugänglichen Parkplätzen attraktiv, weil sie nicht alle zu Hause über eine entsprechende Ladeinfrastruktur verfügen. Daher erfolgt nun ein Förderaufruf zum Arbeitgeberladen, erweitert um bedarfsgerechte Anwendungsfälle im öffentlichen Raum.
Das Land Hessen fördert seit 2017 den Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum und beim Arbeitgeber und bietet das erfolgreiche Programm weiterhin an. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen, sonstige juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich zugängliche Parkplätze unterhalten oder öffentlich zugängliche Flächen für Ladeinfrastruktur entwickeln, sowie Kommunen und kommunale Unternehmen mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept.
Nicht gefördert werden natürliche Personen bzw. private Ladepunkte, z.B. in Wohngebäuden. Einrichtungen, bei denen E-Mobilität Bestandteil der regulären Geschäftstätigkeit ist oder/und eine vertragliche Verpflichtung bzw. Branchen-Selbstverpflichtungen bestehen, Ladeinfrastruktur vorzuhalten, z. B. Autohandelsgruppen und Autohändler sowie Leasinggesellschaften, können ebenfalls nicht gefördert werden (Einhaltung Subsidiaritätsprinzip).
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten Orten im öffentlichen Raum errichtet werden.
Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort.
Die Höhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro betragen.
Die Fördermaßnahme wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Fristende war der 30.04.2021 / Posteingang.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf. Das heißt, dass Sie weder die Ladesäulen noch die Gewerke im Voraus beauftragen dürfen.