Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen, die Steigerung ihrer Effizienz sowie die Erneuerung von zugehörigen technischen Anlagen für die effiziente und erweiterte Nutzung der Infrastrukturen. Hierzu zählen auch Vorhaben zum Anschluss neuer Wärmeabnehmer an die Wärmenetze.
Ebenfalls gefördert werden Investitionen in den Neubau von Wärmenetzen in Quartieren oder im ländlichen Raum. Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus regenerativen Energien sind als integrierte Teile von intelligenten Energiesystemen/intelligenten Netzen ebenfalls förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als freigestellte Beihilfe gewährt.
Förderfähig sind die entweder in Art. 36 Nr. 4 oder Nr. 11 (Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung) oder in Art. 41 Nr. 6 (Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung) oder in Art. 46 Nr. 6 (Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Kosten.
Vorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Vorabprüfung
Für eine fundierte Einschätzung der Förderwürdigkeit eines Projektes wird den Interessenten empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Hessen Agentur (HA) beraten zu lassen und zunächst eine "Vorhabenskizze" einzureichen. Die Vorlage für die EFRE effiziente Wärmenetze Vorhabenskizze steht zum Download bereit (siehe unten Downloads).
Die Vorhabenskizze dient als Basis für ein erstes Gespräch bzw. eine erste unverbindliche Einschätzung des geplanten Vorhabens durch die HA. Die HA berät als fachtechnische Dienststelle, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Vorhaben bewilligt und die Fördermittel administriert.
Antragsverfahren
Nach eingehender Beratung durch die HA und Prüfung der Vorhabenskizze erfolgt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens digital über das elektronische Kundenportal der WIBank (Registrierung erforderlich).
- Das Vorhaben ist in einer „Vorhabenbeschreibung“ als Anlage zum digital ausfüllbaren Antrag inhaltlich zu beschreiben.
- Nach Eingang des Antrags im Kundenportal der WIBank kontaktiert die HA die Antragsteller und berät zu inhaltlichen und formalen Fragen.
- Bei positiver Begutachtung der Unterlagen durch die HA folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium.
- Bei positiver Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank.
- Sollten keine Beanstandungen vorliegen, kann die WIBank die Vorhaben bewilligen und Förderbescheide ausstellen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Fördermittel: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Fördergebiet: Land Hessen
- Inhalte: Energieeffizienz. Dekarbonisierung durch Modernisierung und Neubau von Energieinfrastruktur
- Laufzeit: 2023 – 2027
- Einreichungen jederzeit möglich