Start-up-Projekte

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Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Gründungsmotivation

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) will das Innovationspotenzial durch Start-ups stärken.

Gründerinnen und Gründer stärken und vernetzen

Gefördert werden Projekte zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups, insbesondere Mentoringprogramme für Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie andere geeignete Maßnahmen wie z.B. Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnern und Investoren.

Die Maßnahme flankiert die „Start-up-Stipendien“ zur Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen sowie zum Auf- und Ausbau des Unternehmens.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere Start-up-Zentren und
-Inkubatoren, Technologie- und Gründerzentren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen über profunde Kenntnisse der Startup-Szene und ihrer Ökosysteme verfügen (insbesondere kann dies über eine umfassende Vernetzung mit einer erheblichen Anzahl von Start-ups und Scale-ups, etablierten Unternehmen sowie Hochschulen und die Darstellung eines Beraternetzwerkes, von Referenzprojekten, Initiativen etc. aufgezeigt werden, welche durch Erhebungen, Studien oder erfolgreiche Beratungsangebote in Form dokumentierter Referenzen nachzuweisen sind) und in der Lage sein, Start-ups mit relevanten Partnern und Investoren zu vernetzen.

Gefördert werden Vorhaben in Hessen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Projekte außerhalb Hessens gefördert werden, sofern sie von hessischen Start-ups, Scale-ups oder potentiellen Start-up-Gründerinnen und -Gründern wahrgenommen werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens gewährt.

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalausgaben (Personalkostenpauschale) sowie Honorare für an Dritte vergebene Aufträge, Mieten für Veranstaltungsräume, Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter und Miete oder Leasing von notwendigen Gütern im Projektzeitraum.

Förderkonditionen

Sofern das Angebot der Antragstellenden an Start-ups gerichtet wird, welche innovative Geschäftsmodelle entwickeln, sich in der Frühphase befinden und noch keine Marktreife erlangt haben und wenn bei den Antragstellenden eine Quersubventionierung wirtschaftlicher Tätigkeiten ausgeschlossen werden kann (Trennungsrechnung), erfolgt die Förderung beihilfefrei. Andernfalls kommt eine Förderung als De-Minimis-Beihilfe in Betracht, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.

Sofern das Angebot der Antragstellenden an wirtschaftlich tätige Start-ups und Scale-ups gerichtet wird, für die zutrifft, dass sie maximal zehn Jahre alt sind, bereits mit innovativen Geschäftsmodellen am Markt Umsätze erzielen, wachsende Mitarbeiterzahlen aufzuweisen haben und in welchen mindestens zehn Personen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt oder als Unternehmensinhaberinnen und Unternehmensinhaber tätig sind, erfolgt die Förderung als De-Minimis-Beihilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.

Bei De-minimis-Beihilfen sind Informations- und Dokumentationspflichten von den Antragstellenden zu beachten.

An den von ihnen begleiteten Start-ups dürfen die Antragstellenden kein wirtschaftliches Interesse und keine Beteiligung haben. Dies ist durch Eigenerklärung zu bestätigen.

Antragsverfahren

Interessenten wird empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Bewilligungsbehörde beraten zu lassen. Die Ansprechpartner/-innen stellen entsprechende Antragsunterlagen zur Verfügung und sichten Entwürfe vorab.

Anträge auf Förderung sind vor Projektbeginn schriftlich bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen. Die Anträge werden inhaltlich und formal geprüft. Nach eingehender Prüfung kann die Bewilligungsbehörde das Vorhaben bewilligen und einen Zuwendungsbescheid ausstellen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fakten über das Förderprogramm "Start-up-Projekte"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Ziel: Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Mentoringprogramme, Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnern und Investoren

Ansprechpartnerin

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8665
Fax: +49 611 / 95017 - 58665

renate.kirsch@hessen-agentur.de

Ansprechpartner

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Projektmanager

Tel.: +49 611 / 95017 - 8962
Fax: +49 611 / 95017 - 58962

hendrik.terstiege@hessen-agentur.de

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