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Im Januar 2021 wurde die Clean Vehicle Directive (CVD) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Das neue Gesetz sieht vor, ab August 2021 über die Regulierung von Busflotten im ÖPNV die Luftqualität insbesondere in Städten zu verbessern, Treibhausgase zu minimieren und einen Markt für emissionsfreie Fahrzeuge zu schaffen. Die neue gesetzliche Bestimmung schreibt eine bundesweite Neubeschaffung von mindestens 45 % sauberer Busse bis Ende 2025 vor, von denen mindestens die Hälfte emissionsfrei sein müssen. Zwischen 2026 bis 2030 müssen Quoten von 65 % für saubere und 32,5 % für emissionsfreie Busse erfüllt werden.
Um die Umstellung auf einen klima- und umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen. Antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen können ebenfalls bezuschusst werden.
Die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur werden ebenso gefördert. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Aufgrund des geänderten EU-Beihilferahmens (AGVO vom 01.07.2023) befindet sich die Richtlinie zur Förderung der Elektrobusse in Hessen in Überarbeitung.
Sobald die überarbeitete Richtlinie veröffentlicht wurde, stellen wir Ihnen neue Antragsunterlagen zur Verfügung. Bei Interesse an unseren Fördermitteln können Sie sich per Email an die unten genannten Ansprechpartner wenden.