PIUS-Innovativ

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  • Einreichungen sind

Gute Ideen raus aus der Schublade!

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen fördert aus Mitteln der Europäischen Union (EU) innovative Vorhaben zur CO2-Reduktion.

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Die EU fördert Ihr innovatives Projekt mit bis zu 50% und reduziert damit Ihr Innovationsrisiko. Im Fokus der Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen F&E-Vorhaben, die kurz-, mittel- oder langfristig dabei helfen können, Material, Energie oder CO2 einzusparen.
Hierzu zählen beispielsweise:

  • Forschung und Entwicklung für neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen
  • Flexible und intelligente Produktionstechniken zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz
  • Additive Fertigungsverfahren
  • Lösung relevanter Problemstellungen im Bereich des Recyclings
  • Innovationen im Bereich Energieerzeugung (u.a. Erneuerbare Energien)
  • Fortschrittliche Technologien zur Energiespeicherung (Batterieentwicklung, Wiederverwertung, Netzintegration)
  • Transformation in der Automobilzuliefererindustrie: Wandel vom Verbrennungsmotor zur E-Mobilität
  • Smarte Logistikkonzepte (Intralogistik und Supply Chain Management)
  • Ressourcen- und Energieeffizienz bei Großverbrauchern (z.B. Rechenzentren)
  • Technologien zur Bewältigung des Klimawandels


Antragsberechtigt
sind Unternehmen aller Größen mit Betriebssitz in Hessen. Förderfähig sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.

Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss bis zu einer maximalen Förderhöhe von 750.000 Euro. Es können Vorhaben mit einer Laufzeit bis 2022 realisiert werden. Ein frühester Projektstart ist ab 1. August 2021 möglich, mit einer maximalen Laufzeit von 15 Monaten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Sie können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 Ihre Idee in Form einer Projektskizze bei der Hessen Agentur einreichen. Zur Formulierung der Projektskizze nutzen Sie bitte die Vorlage Gliederung für die inhaltliche Beschreibung eines F&E-Vorhabens (siehe auch Downloadbereich unten).

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zu inhaltlichen und fachlichen Fragen bzw. stehen für eine Vorab-Prüfung Ihrer Projektskizze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben dürfen. Im Erfolgsfall werden Sie in einem zweiten Schritt zur formalen Antragstellung bei der Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) aufgefordert. Das Förderangebot läuft bei der WIBank unter "Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur CO2-Reduktion".

Fakten über das Förderprogramm "PIUS-Innovativ"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / Europäische Union
  • Inhalte: Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur CO2-Reduktion
  • Laufzeit: 2019 bis 2022
  • Einreichungen: nicht mehr möglich

Ansprechpartner

PIUS-Innovativ

Manuel Sturm

Manuel Sturm

Projektmanager Umwelt- und Energietechnologie, Ressourceneffizienz, Klimaschutz

Tel.: +49 (0)611 / 95017 - 8953
Fax: +49 (0)611 / 95017 - 58953

manuel.sturm@hessen-agentur.de

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