F&E-Vorhaben in Unternehmen

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Förderung von Vorhaben für einen intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandel in Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) fördert das nachhaltige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Forschung und Entwicklung in hessischen Unternehmen
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Forschungscharakter der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (Einzelvorhaben).
Die Vorhaben sollen die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen stärken und einen Beitrag zur Zielerreichung der Hessischen Innovationsstrategie in einem ihrer sieben Zukunftskompetenzfelder leisten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (Unternehmen, die bis zu 499 Mitarbeiter beschäftigen und keine KMU sind) der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Art und Umfang der Förderung 
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als freigestellte Beihilfe gewährt.

Die anteilige Höhe der Förderung bestimmt sich nach dem Forschungscharakter des Vorhabens und der Größe des antragstellenden Unternehmens.
Die Förderung beträgt max. 500.000 Euro. Im Fokus stehen Vorhaben von mindestens 200.000 Euro förderfähigen Ausgaben und einer Laufzeit von in der Regel zwei bis drei Jahren.

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15%, Ausgaben für Materialien, Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen, Instrumente und Ausrüstungen bzw. Abschreibungen sowie Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen.

Antragsverfahren

Interessenten wird empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Hessen Agentur (HA) beraten zu lassen.
Gerne sichten wir ein kurzes Exposé oder Entwürfe der inhaltlichen Beschreibung von Vorhaben (siehe Downloads > Allgemeines: „EFRE F&E Vorhabenbeschreibung“) im Vorfeld einer Antragstellung.

Die Hessen Agentur berät als fachtechnische Dienststelle, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Vorhaben bewilligt und die Fördermittel administriert.

  • Nach eingehender Beratung durch die HA und Prüfung einer Vorhabenbeschreibung erfolgt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens digital über das elektronische Kundenportal der WIBank (Registrierung erforderlich).
  • Falls eine beratende Person (‚Berater‘) Anträge für ein oder mehrere Unternehmen bearbeiten darf, ist es zwingend notwendig, dass nicht nur der Berater, sondern auch jedes beratende Unternehmen eine Registrierung vornimmt. Ein Antrag muss vom Benutzerkonto des Unternehmens eingereicht werden! Eine entsprechende Anleitung dazu, wie ein Unternehmen eine Beraterrolle im Kundenportal einrichten kann, ist hier zu finden.
  • In der „Vorhabenbeschreibung“ als Anlage zum digital ausfüllbaren Antrag ist das Vorhaben inhaltlich zu beschreiben.
  • Nach Eingang des Antrags im Kundenportal der WIBank kontaktiert die HA die Unternehmen und berät zu inhaltlichen und formalen Fragen.
  • Im Rahmen der Begutachtung der Unterlagen durch die HA wird ein Beratungsgremium eingebunden und eine Förderempfehlung formuliert.
  • Nach Abschluss der Begutachtung wird der Antrag von der HA an die WIBank zur formalen Prüfung weitergegeben.
  • Sollten keine Beanstandungen vorliegen, kann die WIBank die Vorhaben bewilligen und Förderbescheide ausstellen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Fakten über das Förderprogramm "F&E-Vorhaben in Unternehmen"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Fördermittel: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel
  • Inhalte: Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Laufzeit: 2022 – 2027
  • Einreichungen jederzeit möglich

Ansprechpartner

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8665
Fax: +49 611 / 95017 - 58665

renate.kirsch@hessen-agentur.de

Nadine Osorio Villazan

Nadine Osorio Villazan

Nadine Osorio Villazan

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8317
Fax: +49 611 / 95017 - 58317

nadine.osorio@hessen-agentur.de

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Projektmanager

Tel.: +49 611 / 95017 - 8962
Fax: +49 611 / 95017 - 58962

hendrik.terstiege@hessen-agentur.de

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