LOEWE steht für die "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz". Mit dem LOEWE-Programm fördert die Landesregierung herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen. Im Fokus steht eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft.
Um die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen, stehen in der LOEWE-Förderlinie 3 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen sowie mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen realisiert werden. In einen Verbund können weitere Verbundpartner wie z.B. Entwickler oder Anwender aufgenommen werden.
Die Vorhaben weisen einen innovativen Charakter, ein hohes technologisches Risiko sowie eine erkennbare Markt- und Kundennähe auf und enthalten insbesondere eine Anwendungsnähe.
Die LOEWE-Förderlinie 3 ist für alle Branchen und Technologien offen.
- unabhängige kleine oder mittlere Unternehmen (sog. KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen (A),
- Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen (B),
- hessische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften inkl. Hochschule Geisenheim University (C),
- inhaber- oder durch Personengesellschafter geführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz bis 200 Mio. Euro (D),
- familiengeführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen und Konzern- oder Finanzbeteiligungen i.d.R. nicht über 25 % (E),
- Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Hessen (F),
- Körperschaften des Öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft für gemeinnützige Zwecke (G).
Als Konsortialführer können die unter (A) bis (E) genannten Antragsberechtigten fungieren, die ihren Sitz in Hessen haben.
- Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 % gewährt.
- Bei partnerschaftlich eingebundenen Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind, können bis zu 90 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
- Bei antragstellenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind und die Koordination des Vorhabens übernehmen (Konsortialführer), können bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden zzgl. einer Overhead-pauschale auf ihre Personalkosten in Höhe von 20 %.
- Zuwendungsfähig sind Personalausgaben in Unternehmen (nach Stundensätzen), Personalausgaben in Hochschulen (nach TV-H), Sachausgaben (Mieten, Leasingraten, Leistungen Dritter, Abschreibungen, Verbrauchsmaterial, Betriebsmittel u.ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
- Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.
- Für die Förderungen im Bereich von Einrichtungen von Forschung und Wissensverbreitung ist der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen, Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01), insbesondere Ziff. 19 des 2.1.1., heranzuziehen. Eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV liegt dann nicht vor, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Gesamtfördersumme (Zuschuss) für ein Vorhaben liegt zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro.
- Die Laufzeit eines Projektes beträgt in der Regel ein bis drei Jahre.
Die Antragstellung kann jederzeit bei der Innovationsförderung Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH erfolgen. Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund ist zweistufig:
- Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Übersendung einer aussagekräftigen Projektskizze vor Beginn eines F&E-Vorhabens. Eine Vorlage und wichtige Merkblätter finden Sie unten im Downloadbereich.
- Ausgewählte Projekte werden von der LOEWE 3-Auswahlkommission aufgefordert, einen ausführlichen Antrag mit Ausgaben- und Finanzierungsplan einzureichen.
- Bei positiver Beurteilung durch die LOEWE 3-Auswahlkommission erfolgt eine formale Bewilligung durch das Hessische Wissenschaftsministerium. Danach können wir mit dem Konsortialführer einen Zuwendungsvertrag schließen. Das Innenverhältnis der Verbundpartner ist in einem Kooperationsvertrag zu regeln.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allen Interessenten wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den unten genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
- Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
- Inhalte: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund zwischen Unternehmen und Hochschulen / Forschungseinrichtungen. Die Förderlinie ist technologie- und branchenoffen.
- Laufzeit: seit 2008
- Fördermittelausstattung: 115 Mio. Euro (bis 2024)
- Einreichungen: jederzeit möglich