Kleine und mittlere hessische Unternehmen, Start-Ups und Handwerksbetriebe sollen beim Auf- und Ausbau sowie der Festigung ihrer Position in neuen, schwierigeren oder weiter entfernten Märkten unterstützt werden.
Zu diesem Zweck unterstützt das Land Hessen die Teilnahme von hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Kleinbetriebe & Handwerk an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland.
Hierdurch soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbessert, Innovationskraft und Internationalisierung gesteigert sowie Arbeitsplätze in Hessen gesichert werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die aktive Teilnahme als Aussteller hessischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben.
Kleine und mittlere Unternehmen werden für die Teilnahme an Messen und Ausstellung gefördert, die außerhalb der EU und der EFTA-Staaten stattfinden.
Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe und Start-ups werden für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen innerhalb der EU und im Inland gefördert.
Bei Start-ups reicht im Einzelfall die Teilnahme als Besucher zum Zwecke der Kontaktvermittlung bzw. des Netzwerkens aus, soweit es sich um Start-up-spezifische Formate handelt. Dabei handelt es sich um Messen, die nicht zwangsläufig einen Ausstellungsbereich umfassen, die jedoch als fachliche Zielgruppe Start-ups definiert haben.
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben:
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
- Handwerks- und Kleinstunternehmen
- Junge, innovative Unternehmen („Start-ups“)
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
- Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
- Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von insgesamt max. 2.500 Euro,
- Versicherungen für Stand und Exponate,
- Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik
- der obligatorische Katalogeintrag,
- Dolmetscher,
- Fremdpersonal während der Messebeteiligung,
- Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu drei Teil-nehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.
Bei Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA kann die Förderung von Klein- und Mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Bei Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie im Inland kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Förderanträge sollten spätestens 4 Wochen vor Anmeldung zur Messe eingereicht werden, um eine rechtzeitige Bewilligung zu gewährleisten (siehe Ansprechpartnerinnen unten).
Die Antragsunterlagen sind aus dem Downloadbereich zu entnehmen und bestehen aus:
- dem Antragsformular
- dem Ausgaben- und Finanzierungsplan (in PDF und als Excel-Datei, wenn der Antrag per E-Mail eingereicht wird)
- der De-minimis-Erklärung
- der KMU-Selbsterklärung
Hinweis: Bitte wählen Sie den Durchführungszeitraum so, dass die Messeanmeldung und die letzte Rechnung beinhaltet sind.